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Kern des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

BVerwG, Urteil vom 22.11.1957 - Az.: VII C 69.57

Leitsätze:

1. Die Festsetzung eines Gastschulbeitrags in den durch das niedersächsische Gastschulbeitragsgesetz vorgesehenen Schiedsverfahren verstößt nicht gegen die Art. 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Aufgabenkreis der Landkreise wird durch Gesetz abgegrenzt. (amtlicher Leitsatz)

3. Ob ein Eingriff in den Kern des Selbstverwaltungsrechts vorliegt, dessen Unverletzbarkeit den Gemeinden und Gemeindeverbäden durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet ist, ist danach zu bestimmen, was von dem Recht der Selbstverwaltung nach dem Eingriff übrigbleibt. (amtlicher Leitsatz)

4. Der Kern des Selbstverwaltungsrechts ist nicht verletzt, wenn (amtlicher Leitsatz)

a) den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Erledigung der Masse der Aufgaben belassen wird, die ihrem Wesen nach Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind oder die herkömmlich von den Gemeindeverbänden erledigt werden; (amtlicher Leitsatz)

b) den Gemeinden und Gemeindeverbänden, von Ausnahmen abgesehen, die weitgehend durch das Herkommen bestimmt werden, die Führung der Geschäfte unter eigener Verantwortung überlassen bleibt; (amtlicher Leitsatz)

c) eine Schmälerung des Aufgabenbereichs und ein Abgehen von dem Grundsatz der eigenverantwortlichen Verwaltung ausschließlich durch Gesetz, beim Vorliegen eines Notstandes und unter Beschränkung auf das zeitlich und sachlich Notwendige angeordnet wird. (amtlicher Leitsatz)

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