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Handschriftlich auszufüllende Stimmzettel bei Bürgermeisterwahl

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.07.1978 - Az.: 7 A 75/78

Leitsätze:

Der Grundsatz des Wahlgeheimnisses ist nicht verletzt, wen bei der Wahl des Bürgermeisters [durch den Gemeinderat, Anm. d. Herausgebers] die Stimmzettel handschriftlich auszufüllen sind. (amtlicher Leitsatz)

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