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Fremdenverkehrsbeitrag: Heranziehung von Zahnärzten, Gewerbesteuermessbetrag als Maßstab

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.07.1978 - Az.: 6 A 77/76

Leitsätze:

1. Zahnärzte gehören zu den Personen, die durch den Fremdenverkehr in einer Gemeinde einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des § 9 Abs. 1 KAG erlangen können; dieser beschränkt sich allerdings auf die Möglichkeit, durch die Behandlung von Fremden Mehreinnahmen zu erzielen, und erfasst nicht die Verdienstmöglichkeiten durch die Behandlung von Personen die lediglich im Fremdenverkehrswesen tätig sind oder sonst aus ihm Einkünfte erzielen. (amtlicher Leitsatz)

2. Die Verwendung des Gewerbesteuermessbetrags bei der Festlegung des Maßstabs für den Fremdenverkehrsbeitrag begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken. (amtlicher Leitsatz)

3. Der Grundsatz der Abgabengleichheit gebietet, nur solche Personen oder Betriebe in einer Beitragsgruppe mit einheitlichen Bemessungskriterien zusammenzufassen, die in annähernd gleichem Maß Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten aus dem Fremdenverkehr erlangen, sowie den Beitragsmaßstab so auszugestalten, dass die Belastung auch im Verhältnis der Gruppen untereinander ihren unterschiedlichen Vorteilen in etwa gerecht wird. (amtlicher Leitsatz)

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