Jagdsteuer: Verfassungsmäßigkeit, Einbeziehung von Wildschadensersatz, zulässige Erhöhung auf 20 %
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.1977 - Az.: 6 A 26/75
Leitsätze:
1. Die Erhebung einer Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. (amtlicher Leitsatz)
2. Die Einbeziehung des vom Steuerpflichtigen zu leistenden Wildschadensersatzes in die Jagdsteuerveranlagung (AS 3,69) ist auch nach Ablösung des Landesjagdgesetzes durch das Bundesjagdgesetz zulässig geblieben. (amtlicher Leitsatz)
3. Eine Erhöhung des Steuersatzes von 10 v. H. auf 20 v. H. widerspricht nicht höherrangigem Recht. (amtlicher Leitsatz)
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