Keine beratende Teilnahme weiterer Ratsmitglieder an Ausschusssitzungen
BayVGH, Urteil vom 16.02.1960 - Az.: 61 IV 57
Leitsätze:
Eine Gemeinde kann nicht bestimmen, dass ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder, die einem Ausschuss nicht angehören, gleichwohl ein Recht auf beratende Teilnahme an den Sitzungen dieses Ausschusses haben. (amtlicher Leitsatz)
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