Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.10.2008 - Az.: 7 ME 170/07
Leitsätze:
Gemeinden können unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich gegen einen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan unter dem Gesichtspunkt der zu regelnden Wiedernutzbarmachung der Oberfläche klagen. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020070001707%20ME