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Straßenverkauf von Zeitungen als Sondernutzung

VG Karlsruhe, Urteil vom 13.07.2001 - Az.: 8 K 1632/98

Leitsätze:

1. Das Grundrecht der Pressefreiheit nach Art 5 Abs 1 Satz 2 GG gebietet nicht die erlaubnisfreie Zulassung eines ausschließlich gewerblich-kommerziellen, nicht (auch) auf Kommunikation angelegten Handverkaufs von Presseerzeugnissen auf der Straße (hier: Straßenverkauf von Sonntagszeitungen von Hand zu Hand durch selbständige, mit dem Zeitungsverlag organisatorisch eng verbundene Vertriebsstellen). (amtlicher Leitsatz)

2. Ein solcher Straßenverkauf ist als Sondernutzung anzusehen. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fortgang des Verfahrens: Zulassung der Berufung abgelehnt durch VGH Mannheim, Beschluss vom 30.11.2001, 5 S 2046/01. Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG, Beschluss vom 12.4.2007, 1 BvR 78/02.

Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE108110100&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L