Unvollständige Angaben zu Unterzeichnern eines Bürgerbegehrens
VG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2011 - Az.: 1 K 5093/08
Leitsätze:
Unterschriften für ein Bürgerbegehren, bei denen die vorgeschriebenen Angaben zu Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum unvollständig, fehlerhaft oder unleserlich sind, können auch dann als ungültig gewertet werden, wenn die Unterzeichner sich anhand der brauchbaren Angaben durch weitere Ermittlungen feststellen ließen. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2011/1_K_5093_08beschluss20110623.html