Keine Rückwirkung eines Bürgerentscheids; Unterschriften ohne Datumsangabe für ein Bürgerbegehren
VGH Hessen, Beschluss vom 17.11.2008 - Az.: 8 B 1806/08
Leitsätze:
1. Durch einen Bürgerentscheid kann ein Beschluss der Gemeindevertretung nur mit Wirkung für die Zukunft, nicht aber rückwirkend aufgehoben werden. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Es ist nach hessischem Recht nicht erforderlich, dass bei den für ein Bürgerbegehren abgegebenen Unterschriften jeweils das Datum der Unterzeichnung angegeben wird, soweit auch ohne diese Angabe Zweifel an der Wahlberechtigung der Unterzeichner zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht bestehen. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE090027986%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L