Heranziehung eines bundesweit tätigen Kaffee-Einzelhändlers zu einer Fremdenverkehrsabgabe
OVG Lüneburg, Urteil vom 18.12.1980 - Az.: 14 A 55/80
Leitsätze:
Ein bundesweit tätiger Kaffeekonzern kann auch für eine Filiale in einer als Kur- und Erholungsort anerkannten Gemeinde zu Fremdenverkehrsabgaben herangezogen werden. (amtlicher Leitsatz)
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