Bekanntmachungspraxis eines Rechtsvorgängers schafft keinen Vertrauenstatbestand
OVG Sachsen, Urteil vom 10.08.2011 - Az.: 5 A 716/08
Leitsätze:
Regelt die Satzung eines neu gegründeten Zweckverbands die Form der ortsüblichen Bekanntmachung, so kommt es für die Frage, ob eine Bekanntmachung ordnungsgemäß erfolgt ist, nur darauf an, ob sie dieser Regelung entspricht. Eine abweichende Bekanntmachungspraxis des Rechtsvorgängers schafft keinen Vertrauenstatbestand, der den Verband zu weiteren Formen der Bekanntmachung verpflichten könnte. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/08A716.pdf