Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans
BGH, Urteil vom 24.06.1982 - Az.: III ZR 169/80
Leitsätze:
1. Der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens (§ 39j BBauG) setzt voraus, dass das mit den nutzungsvorbereitenden Aufwendungen betätigte Vertrauen des Eigentümers auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gerichtet war. (amtlicher Leitsatz)
2. Ist ein Bebauungsplan nichtig, weil er entgegen § 8 Abs. 2 BBauG nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, so löst das keine Ersatzansprüche gegen die Gemeinde nach Amtshaftungsgrundsätzen aus. (amtlicher Leitsatz)
3. Ein allgemeiner Anspruch auf Entschädigung für Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Bestand eines (nichtigen) Bebauungsplans gemacht worden sind, ist nicht anzuerkennen. (amtlicher Leitsatz)
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