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Vorgehen einer Gemeinde gegen gerichtliche Aufhebung einer Beseitigungsanordnung

BVerwG, Urteil vom 14.04.2000 - Az.: 4 C 5.99

Leitsätze:

Gibt das Verwaltungsgericht einer Anfechtungsklage des Bauherrn gegen eine Beseitigungsanordnung der Bauaufsichtsbehörde mit der Begründung statt, das Vorhaben verstoße nicht gegen das Bauplanungsrecht, so kann die beigeladene Gemeinde unter Hinweis auf ihre Planungshoheit gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen. (amtlicher Leitsatz)

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http://lexetius.com/2000,776