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Steuerliche Einordnung von ÖPNV-Planungsleistungen einer kommunalen GmbH

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.08.2011 - Az.: 4 K 51/10

Leitsätze:

1. Übernimmt eine von Landkreisen gegründete GmbH aufgrund ihrer Satzung die Erfüllung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben ihrer Gesellschafter und erhält sie zur Finanzierung Kapitalzuführungen der Gesellschafter, so liegt eine steuerbare Leistung der GmbH vor, wenn die Leistung nicht unmittelbar Dritten zugute kommt. (amtlicher Leitsatz)

2. Planungs- und Organisationsleistungen der GmbH zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Rahmen des nicht schienengebundenen ÖPNV werden nicht unmittelbar gegenüber den mit der Durchführung des ÖPNV betrauten Verkehrsbetrieben oder den Nutzern des ÖPNV erbracht, sondern entlasten in erster Linie die Gesellschafter von der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Selbstverwaltungsaufgabe. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=STRE201171019&psml=bsshoprod.psml&max=true&doc.part=L