Umfang der Plakatiermöglicheiten einer Partei im Wahlkampf
VG Gießen, Beschluss vom 27.02.2001 - Az.: 8 G 335/01
Leitsätze:
Im Vorfeld einer Wahl sind den Parteien Plakatiermöglichkeiten in einem Umfang zur Verfügung zu stellen, der eine wirksame Wahlpropaganda ermöglicht. Für eine kleine Partei ist dies in der Regel gegeben, wenn pro 100 Einwohner ein Aufstellort zur Verfügung steht. (Leitsatz des Herausgebers)