Umfang der Plakatwerbung vor Wahlen: keine festen Quoten
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011 - Az.: 1 M 146/11
Leitsätze:
In welchem Umfang einer Partei im Vorfeld von Wahlen Plakatwerbemöglichkeiten einzuräumen sind, lässt sich nicht allein anhand einer einwohnerzahlbezogenen Quote festlegen. Vielmehr ist eine auf den Einzelfall bezogene Betrachtung anzustellen. Dabei ist besonders auch die Werbewirksamkeit der möglichen Aufstellungsorte zu berücksichtigen. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE110002768&st=ent