Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie
BVerfG, Beschluss vom 15.04.2009 - Az.: 1 BvR 3478/08
Leitsätze:
Das Rechtsinstitut der Widmungsvermutung kraft unvordenklicher Verjährung ist in der Gestalt, die es im baden-württembergischen Straßenrecht hat, mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar. Insbesondere stellt seine Anwendung keine Enteignung dar. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090415_1bvr347808.html