Anträge müssen nicht vor der Sitzung schriftlich vorliegen
VGH Hessen, Beschluss vom 26.06.1986 - Az.: 2 TG 798/86
Leitsätze:
Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist es nicht erforderlich, dass den Gemeindevertretern der Wortlaut der Anträge, über die in der Sitzung beschlossen werden soll, vor der Sitzung schriftlich vorliegt. (Leitsatz des Herausgebers)
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