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Quorum für die Antragsberechtigung im Rat

VG Aachen, Urteil vom 30.05.2011 - Az.: 4 K 628/10

Leitsätze:

Die Regelung in der Geschäftsordnung eines Rates, nach der Anträge nur in die Tagesordnung aufgenommen werden müssen, wenn sie von einer Fraktion oder einem Fünftel der Ratsmitglieder vorgelegt werden, ist zulässig. Dies gilt auch, wenn zur Bildung einer Fraktion wesentlich weniger als ein Fünftel der Ratsmitglieder erforderlich ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2011/4_K_628_10urteil20110530.html