Abwassersatzung regelt Kostentragung für Baumaßnahmen abschließend
VG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2011 - Az.: 2 K 1612/10
Leitsätze:
Hat eine Gemeinde in ihrer Abwassersatzung innerhalb des Benutzungsverhältnisses der öffentlichen Einrichtung eine abschließende Regelung über die Kostentragung von Haus- und Grundstücksanschlüssen getroffen, besteht regelmäßig kein Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine vom Anschlussnehmer selbst in Auftrag gegebene Baumaßnahme aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, weil die Abwassersatzung der Gemeinde eine erschöpfende Sonderregelung darstellt. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110002614&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all