Mündliches Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht durch Bürgermeister
OLG München, Beschluss vom 27.05.2011 - Az.: 1 U 1209/11
Leitsätze:
Die Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht der Gemeinde wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gehört nicht zu den ständig wiederkehrenden Geschäften des täglichen Lebens von finanziell untergeordneter Bedeutung, die nach Art. 38 Abs. 2 Satz 1 BayGO keiner Schriftform bedürfen. Die entsprechende mündliche Erklärung eines Bürgermeisters ist daher unwirksam. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fortgang des Verfahrens: Auf die Stellungnahme des Klägers hin hat das OLG München die Berufung durch Beschluss vom 18.7.2011 zurückgewiesen.
Hinweis: Hinweisbeschluss