Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Mündliches Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht durch Bürgermeister

OLG München, Beschluss vom 27.05.2011 - Az.: 1 U 1209/11

Leitsätze:

Die Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht der Gemeinde wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gehört nicht zu den ständig wiederkehrenden Geschäften des täglichen Lebens von finanziell untergeordneter Bedeutung, die nach Art. 38 Abs. 2 Satz 1 BayGO keiner Schriftform bedürfen. Die entsprechende mündliche Erklärung eines Bürgermeisters ist daher unwirksam. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fortgang des Verfahrens: Auf die Stellungnahme des Klägers hin hat das OLG München die Berufung durch Beschluss vom 18.7.2011 zurückgewiesen.

Hinweis: Hinweisbeschluss