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Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

VG Oldenburg, Urteil vom 07.10.2008 - Az.: 2 A 3435/05

Leitsätze:

1. Nach dem auch im Fremdenverkehrsbeitragsrecht geltenden Grundsatz der konkreten Vollständigkeit muss eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung für alle in Betracht kommenden Veranlagungsgruppen eine gültige Maßstabsregelung enthalten. (amtlicher Leitsatz)

2. Fehlt eine erforderliche Maßstabsregelung, die nicht lediglich unerhebliche Auswirkungen hat, so führt das zur Unwirksamkeit der gesamten Maßstabsregelung und des Beitragssatzes. (amtlicher Leitsatz)

3. Mit Blick auf § 9 Abs. 2 Satz 1 NKAG gehört die Gruppe der Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen grundsätzlich zu den Beitragspflichtigen, auch wenn diese mit Gästen nicht unmittelbar entgeltliche Rechtsgeschäfte abschließen. Lediglich in Ausnahmefällen ist nicht von dem Vorliegen eines besonderen wirtschaftlichen Vorteils auszugehen, so z.B. im Falle von - für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit - objektiv ungeeigneten Räumen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0560020050034352%20A