Vorübergehende Aufnahme von Familienangehörigen in Erwerbszweitwohnung
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2011 - Az.: 2 LB 9/11
Leitsätze:
Eine Wohnung, die aus Rechtsgründen nicht zweitwohnungssteuerpflichtig ist, wird nicht dadurch Gegenstand der Zweitwohnungssteuer, dass in sie vorübergehend auch Personen aufgenommen werden, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben. (amtlicher Leitsatz)