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Keine Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken bei der Vergnügungssteuer

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.10.2008 - Az.: 9 LA 420/07

Leitsätze:

Es ist auch bei Berücksichtigung europarechtlicher Bestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass auf Spielgeräte in Spielhallen eine Vergnügungssteuer erhoben wird, obwohl Spielbanken nach dem Nds. Spielbankengesetz zwar der Spielbankabgabe, nicht aber der Vergnügungssteuer unterliegen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020070004209%20LA