Kein Wiederinkrafttreten einer Satzung durch Aufhebung der Aufhebungsnorm
VG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.2011 - Az.: 6 K 3753/09
Leitsätze:
Eine aufgehobene Satzung wird nicht dadurch wieder wirksam, dass die Bestimmung, die sie aufhebt, ihrerseits mit Rückwirkung auf den Tag ihres Inkrafttretens aufgehoben wird. Eine dahingehende Auslegung der zweiten Aufhebungsbestimmung widerspräche dem Rechtsstaatsprinzip (entgegen VGH Hessen v. 27.09.2006 - 5 N 1086/06). (Leitsatz des Herausgebers)