Feuerwehreinsatzkosten bei auf eingeschaltetem Herd zurückgelassenen Töpfen
VG Wiesbaden, Urteil vom 01.02.2011 - Az.: 1 K 1391/09
Leitsätze:
Wer zwei Töpfe - einen mit Spargel und einen mit Sauce Hollandaise - unbeaufsichtigt auf einem eingeschalteten Herd zurücklässt, handelt noch nicht grob fahrlässig und ist daher nicht zur Tragung von Feuerwehrkosten für einen dadurch ausgelösten Brand verpflichtet. (Leitsatz des Herausgebers)