Bekanntmachung von Kreisrecht nach kommunaler Neugliederung
OVG Sachsen, Urteil vom 05.04.2011 - Az.: 4 C 5/09
Leitsätze:
1. Kreisrecht, welches nach der Kreisgebietsneugliederung in den neu gebildeten Landkreisen beschlossen wurde, ist auf der Grundlage der Bekanntmachungssatzungen der aufgelösten Landkreise bekannt zu machen. (amtlicher Leitsatz)
2. Die Bekanntmachungssatzungen der aufgelösten Landkreise galten in den neu gebildeten Landkreisen fort bis sie durch neues Kreisrecht ersetzt wurden (§ 5 SächsKrGebNG). (amtlicher Leitsatz)
3. Die neu gebildeten Landkreise durften jedenfalls in den Fällen, in denen die aufgelösten Landkreise eine öffentliche Bekanntmachung in ihren jeweiligen Amtsblättern satzungsrechtlich festgelegt hatten, die Auflage und der Druck der Amtsblätter wegen des Untergangs der früheren Landkreise jedoch eingestellt worden war, Bekanntmachungen in dem Bekanntmachungsorgan vornehmen, welches sie durch satzungsmäßige Bestimmung einführen wollten. (amtlicher Leitsatz)
4. Die Festlegung der Mitgliederzahl beschließender Ausschüsse verletzt das Spiegelbildlichkeitsgebot, wenn bei allen in Betracht kommenden gleichwertigen Zählverfahren eine maßgebliche Verschiebung der Stärkeverhältnisse im Vergleich zu dem Stärkeverhältnis im Kreistag eintritt. (amtlicher Leitsatz)
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