Gezielte Änderung der Benutzungsordnung einer Halle zum Ausschluss einer Partei
OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.04.2011 - Az.: 10 ME 47/11
Leitsätze:
Die kurzfristige Änderung der Miet- und Benutzungsordnung einer Stadthalle ist teilweise unwirksam, soweit sie - ohne eine Übergangsregelung, die bereits gestellte Überlassungsanträge von der Anwendung der Neuregelungen ausnimmt - gezielt erfolgt, um den bereits gestellten Überlassungsantrag einer politischen Partei ablehnen zu können. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000201100004710%20ME