Kein Grundsatz der Spiegelbildlichkeit bei Wahlen zu ratsexternen Gremien
VG Köln, Urteil vom 02.02.2011 - Az.: 4 K 915/10
Leitsätze:
1. Der aus dem Grundgesetz abgeleitete, für die Besetzung von Ratsausschüssen geltende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit findet keine Anwendung auf die vom Rat vorzunehmenden Wahlen von Mitgliedern ratsexterner Gremien wie Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften, Zweckverbandsversammlungen, Polizeibeiräten und Landschaftsversammlungen. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Für die genannten Wahlen ergibt sich auch aus nordrhein-westfälischem Recht kein Grundsatz der Spiegelbildlichkeit. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2011/4_K_915_10urteil20110202.html