Besteuerung der Zweitwohnung eines Pflegeheimbewohners
VG Gießen, Urteil vom 09.03.2011 - Az.: 8 K 48/10
Leitsätze:
Eine Wohnung kann nicht Gegenstand der Festsetzung von Zweitwohnungssteuer sein, wenn der Inhaber dieser Wohnung gezwungenermaßen in ein Pflegeheim umziehen musste und diese Wohnung lediglich eine bescheidene Lebensführung ermöglicht. (amtlicher Leitsatz)