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Länderzuständigkeit für Fremdenverkehrsbeiträge; Heranziehung eines Obst- und Gemüseerzeugers

VG Neustadt, Urteil vom 14.03.2011 - Az.: 4 K 1120/10

Leitsätze:

1. Das Recht der örtlichen Fremdenverkehrsbeiträge gehört ausschließlich zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass auch Unternehmen zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden, die Verlust machen. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Einzelfall einer zulässigen Festsetzung des Vorteilssatzes für Erzeuger von Obst und Gemüse. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={526D282F-A8D4-4467-BAAF-E3E31CD986B7}