Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
BVerfG, Beschluss vom 17.02.2010 - Az.: 1 BvR 529/09
Leitsätze:
1. Es ist verfassungsrechtlich zulässig, eine Zweitwohnungsteuer auch dann zu erheben, wenn der Zweitwohnungsinhaber keine rechtlich gesicherte Verfügungsmacht über seine Erstwohnung besitzt (sogenannte "Kinderzimmerfälle"). (Leitsatz des Herausgebers)
2. Bei der Bestimmung des Tatbestandsmerkmals der Zweitwohnung darf der Satzungsgeber an das Melderecht anknüpfen. Er darf insbesondere darauf verzichten, die Zweitwohnungsteuer auch auf Personen auszudehnen, die im Ausland eine Hauptwohnung innehaben und im Gemeindegebiet nur deshalb nicht mit einer Nebenwohnung gemeldet sind, weil ein alleiniger Wohnsitz in Deutschland melderechtlich keinen Nebenwohnsitz darstellen kann. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100217_1bvr052909.html