Verwaltungsrechtsweg bei Klage einer Partei gegen Sparkasse auf Kontoeröffnung
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.05.2004 - Az.: 8 E 379/04
Leitsätze:
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer politischen Partei (hier: Landesverband NRW der NPD) und einer Sparkasse auf Eröffnung eines Girokontos kann der Verwaltungsrechtsweg gegeben sein. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2004/8_E_379_04beschluss20040511.html