Ausschussbesetzung: Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, Widerspruchsrecht des Bürgermeisters
OVG Sachsen, Beschluss vom 12.01.2011 - Az.: 4 B 348/10
Leitsätze:
1. Der Grundsatz der spiegelbildlichen Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates gebietet nicht, dass bei der Wahl der Ausschussmitglieder ein absolut spiegelbildliches Wahlergebnis erzielt werden muss. (amtlicher Leitsatz)
2. Das Widerspruchsrecht bzw. die Widerspruchspflicht des Bürgermeisters nach § 52 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO erstreckt sich auf Beschlüsse über die Besetzung von beschließenden Ausschüssen. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/10B348.pdf