Anforderungen an die Besetzung des Aufsichtsrats einer kommunalen GmbH in Sachsen
OVG Sachsen, Urteil vom 08.02.2011 - Az.: 4 A 637/10
Leitsätze:
1. Bei einer kommunalen Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts mit einem Aufsichtsrat ist durch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sicherzustellen, dass die für die Gemeinde tätigen Aufsichtsratsmitglieder auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses bestellt werden (Auslegung von § 98 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO). (amtlicher Leitsatz)
2. Die Festlegung geborener Mitglieder eines Aufsichtsrats in dem Gesellschaftsvertrag ist unzulässig. (amtlicher Leitsatz)
3. Die kommunalrechtlichen Anforderungen verstoßen weder gegen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie noch gegen Bundesrecht. (amtlicher Leitsatz)
4. Eine Anordnung der Kommunalaufsicht, die einer Gemeinde aufgibt, die Satzung eines privatrechtlich organisierten Kommunalunternehmens "bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit" zu ändern, ist mangels ausreichender Bestimmtheit rechtswidrig. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/10A637.pdf