Materielle Prüfung von Bürgerbegehren; Weisungen an Verbandsräte
BayVGH, Urteil vom 10.12.1997 - Az.: 4 B 97.89
Leitsätze:
1. Die Prüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren erstreckt sich auf die Vereinbarkeit der Ziele des Bürgerbegehrens mit der gesamten Rechtsordnung (sog. materielles Prüfungsrecht). (amtlicher Leitsatz)
2. Bürgerbegehren in Gemeinden und Landkreisen, mit denen Weisungen an Verbandsräte der Gebietskörperschaften in Zweckverbänden erstrebt werden, sind zulässig. (amtlicher Leitsatz)
3. Das Weisungsrecht der Verbandsmitglieder eines Zweckverbands an ihre Verbandsräte ist nicht auf die Abstimmung beschränkt, sondern umfassend. (amtlicher Leitsatz)
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