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Bürgerbegehren in Landkreis auf Einflussnahme in Zweckverband auf an GmbH übertragene Aufgabe

BayVGH, Urteil vom 31.03.1999 - Az.: 4 B 98.2502

Leitsätze:

1. Eine von einem Bürgerbegehren angestrebte Weisung des Landkreises an seine Verbandsräte in einem Zweckverband mit dem Ziel, dass der Zweckverband alle Tätigkeiten zur Planung und zum Bau einer Müllverbrennungsanlage einstellt, ist grundsätzlich keine Maßnahme des Landkreises, die eine kreisangehörige Gemeinde "besonders betrifft" im Sinn von Art. 25a Abs. 7 LKrO Fassung 1998 (entspricht Art. 12a LKrO Fassung 1999). (amtlicher Leitsatz)

2. Ein Bürgerbegehren kann sein Ziel, durch eine solche Weisung des Landkreises an seine Verbandsräte einen Beschluss des Zweckverbands herbeizuführen, nicht mehr erreichen und ist deshalb unzulässig, wenn der Zweckverband die Planung und den Bau der Müllverbrennungsanlage inzwischen vertraglich auf eine GmbH übertragen hat. (amtlicher Leitsatz)

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