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Diese Entscheidung

15.06.2014

Neue kommunalrechtliche Entscheidungen in Kürze

Statt, wie im Bebauungsplan vorgesehen, mit einer Breite von 4,50 Meter wurde eine Erschließungsstraße nur 3,28 Meter breit ausgebaut. Dies sei eine erschließungsbeitragsrechtlich bedeutene Planunterschreitung, stellte der VGH Bayern (Beschluss vom 21.05.2014 - 6 ZB 12.377) fest, zumal dem Ratsbeschluss über den schmaleren Ausbau nicht zu entnehmen war, wie den sich dabei aufdrängenden Sicherheitsbedenken zu begegnen sei.

Auch ein einmaliges Verhalten eines Hundes kann für eine Einstufung als gefährlicher Hund und damit eine erhöhte Hundesteuer ausreichen. In dem Fall, den das VG Gießen (Urteil vom 17.03.2014 - 8 K 1563/13) zu entscheiden hatte, ging es um einen Rauhhaardackel, der einem Nachbarn des Halters eine "oberflächliche Bissverletzung" zugefügt hatte.

Regelmäßig für Schwierigkeiten sorgt der Verweis auf DIN-Normen in Satzungstexten. Üblicherweise geht es um Bebauungspläne, so auch neulich vor dem VGH Bayern (Urteil vom 20.05.2014 - 15 N 12.1517). Im umstrittenen Plan war eine Bestimmung enthalten, dass gewisse Maße "auf der Grundlage der Anforderungen der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989, zu ermitteln" seien. Die DIN-Vorschrift, die natürlich nicht mit abgedruckt war, lag zwar bei der Gemeinde zur Einsicht aus, doch bei der Bekanntmachung des Plans wurde auf die Einsichtsmöglichkeit nicht hingewiesen. Ein folgenschweres Versäumnis, denn der Bebauungsplan ist deshalb nichtig.