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Diese Entscheidung

07.08.2018

Neue kommunalrechtliche Entscheidungen in Kürze

Das VG Koblenz (Beschluss vom 26.07.2018 - 1 L 701/18) hat es abgelehnt, die Stadt Koblenz durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, der AfD-Stadtratsfraktion den historischen Rathaussaal für eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Verfügung zu stellen. Die Fraktion hatte in ihrem Antrag eine Reihe von Veranstaltungen benannt, die dort stattgefunden hatten und berief sich auf einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Nach den Feststellungen des Gerichts handelte es sich bei den aufgeführten Veranstaltungen aber gerade nicht um Veranstaltungen einzelner Fraktionen oder Parteien, sondern entweder um überparteiliche politische Veranstaltungen unter Beteiligung der Stadt selbst oder aber um (ebenfalls nicht nur von einer einzelnen Partei oder Fraktion organisierte) kulturelle oder soziale Veranstaltungen.

Die Stadt Emmendingen darf weiterbimmeln. Einen neulich als Ersatz für eine wesentlich ältere Rathausglocke im zur Stadt gehörigen Dorf Maleck errichteten Glockenturm darf sie nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (vom 03.08.2018 - 4 U 17/18) weiter werktags um 11 Uhr und 19 Uhr zu seinem zugedachten Zweck benutzen. Auch ein einmal monatliches sonntägliches Läuten und ein Nachmittagsläuten an Weihnachten dürfen weiter stattfinden. Bei letzteren Anlässen handelt es sich der Pressemitteilung des Gerichts nach übrigens um ein Läuten zum Gottesdienst. Auf welchen Rechtsverhältnissen zwischen Orts- und Kirchengemeinde dieses Läuten beruht, werden wir hoffentlich noch aus der bisher nicht veröffentlichten Urteilsbegründung erfahren.