Bei Streitigkeiten um Erschließungsbeiträge geht es oft um eine große Zahl von Rechtsfragen, von denen viele an ganz spezielle Umstände des jeweiligen Streitfalls anknüpfen. Für die Beschreibung in Leitsätzen eignen sich solche Fälle nur bedingt, weshalb ich sie oft nicht in drik.de aufnehme. Man kann es natürlich so machen, wie jetzt der VGH Mannheim (Urteil vom 10.7.2014 -
2 S 2228/13), der eines seiner Urteile gleich mit 10 amtlichen Leitsätzen versehen hat, worauf ich nun also im Blog hinweise. Da wird unter anderem die "Erschließung eines Mischgebietsgrundstücks, das nur über einen Treppenweg erreichbar ist" angesprochen, die "Beitragsfähigkeit der für die Errichtung einer Stützmauer entstandenen Kosten", eine "Kreisverkehrsanlage, deren Mittelinsel gärtnerisch oder künstlerisch gestaltet ist" und die "Erforderlichkeit einer Abbiegespur", daneben aber auch allgemeinere Fragen des Erschließungsbeitragsrechts. Wer wirklich wissen will, was die Richter zu all den Fragen denken, muss aber das ganze Urteil lesen, denn so mancher der Leitsätze gibt kaum mehr als ein Stichwort her.