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Diese Entscheidung

01.08.2014

Ein gar nicht so riesiges Riesenrad

Wer sich mit einem Riesenrad für ein Volksfest bewirbt, aber nur rund die Hälfte an Gondeln vorweisen kann wie die Mitbewerber, sollte sich nicht wundern, wenn er deshalb keinen Zuschlag erhält. Erst recht, wenn es sich um geschlossene Gondeln mit der entsprechend eingeschränkten Aussicht handelt. Wenn das Rad dann noch ein paar Meter niedriger ist als das des Mitbewerbers, ist das auch nicht hilfreich. Und wenn man vor Gericht dann damit ankommt, in früheren Jahren hätte es eine Art Geheimabsprache mit einem städtischen Mitarbeiter gegeben, dass man mit weniger Gondeln als der Bewerbung entsprechend auftreten kann, dann spricht das zwar vielleicht dafür, dass der Bewerber "bekannt", aber dagegen, dass er "bewährt" ist. Dementsprechend hat das VG Würzburg (Beschluss vom 24.06.2014 - W 2 E 14.547) es abgelehnt, den Bewerber per einstweiliger Verfügung zum Würzburger Kiliani-Volksfest zuzulassen.